Wir begleiten Sie
auf dem Weg zum
CE-Kennzeichen.

Sie stellen Maschinen her? Kennen Sie Ihre Verpflichtungen? Als Maschinenhersteller oder Inverkehrbringer gilt es in der EG einiges zu beachten. Dazu gehört vor allem das Produkthaftungsgesetz, EG-Richtlinien sowie Normen. Dafür sind Sie verantwortlich.

Ihre Verpflichtungen lassen sich einem sogenannten CE-Prozess abbilden. Er beinhaltet die Produktklassifikation, Normenrecherche, Risikobewertung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung sowie die Erstellung der Technischen Dokumentation (Betriebsanleitungen, Konformitätserklärung etc.).

In einem Konformitätsbewertungsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die in den entsprechenden Richtlinien enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten wurden. Das Konformitätsbewertungsverfahren muss für jedes Produkt vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durchgeführt werden. Am Ende des Konformitätsbewertungsverfahrens stellen Sie eine EU-Konformitätserklärung für Ihr Produkt aus, in der Sie erklären, dass das Produkt zu den Anforderungen der entsprechenden Richtlinien konform ist. Am Produkt dürfen Sie dann die CE-Kennzeichnung anbringen, sofern die angewandte Richtlinie dies vorsieht.

Erst jetzt haben Sie Marktzutritt. Nun müssen Sie überwachen, dass die Konformität auch in Zukunft erhalten bleibt.

Klingt alles wahnsinnig kompliziert? Keine Angst, wir unterstützen Sie, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und Ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Wir können aber nicht nur Beraten und Aufgaben abnehmen sondern auch helfen individuelle CE-Organisationstrukturen in Ihrem Unternehmen aufzubauen.